Stellungnahme Pflegelehre

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Sammelgesetznovelle BAG und GuKG f. d Einrichtung d. Pflegelehrberufe; Begutachtung
 

Der Berufsverband Kinderkrankenpflege spricht sich strikt gegen die Einführung der Pflegelehre aus.


Darüber, dass 14 bis 15-jährige Menschen entwicklungspsychologisch noch nicht über ausreichende Strategien zur persönlichen Bewältigung der hohen psychischen Anforderungen des Pflegeberufes (z.B. Umgang mit Krankheit und Tod, Umgang mit herausforderndem Verhalten von Patient:innen und Klienten:innen auf Grund ihrer Erkrankung, usw.) verfügen und somit nicht Sorge für die eigenen Psychohygiene tragen können, herrscht in der Fachwelt Einigkeit. Diese Tatsache berücksichtigt auch der Entwurf zur Pflegelehre, indem eine Unterweisung am Krankenbett erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres erlaubt sein soll.


Das Tätigkeitsprofil der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz beinhaltet aber fast ausschließlich Tätigkeiten, die direkt am Patient:innen durchgeführt werden, beispielsweise die Grundtechniken der Pflege, wie Mobilisation, Körperpflege und Ernährung, Krankenbeobachtung, Verabreichung von Arzneimitteln, Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln, uvm.


Es stellen sich also die Fragen, zu welchen Tätigkeiten Lehrlinge bis zum Erreichen des 17. Lebensjahres herangezogen werden und wieso eine ein- bzw. zweijährige Ausbildung auf drei bzw. vier Jahre Ausbildung erweitert werden soll.


Die Pflegelehre wird vor allem von (meist kaufmännischen) Vertreter:innen aus der Langzeitpflege gefordert. Bekannt ist, dass die Bereiche der Langzeitpflege zu den am härtesten vom Pflegemangel betroffenen gehören. Hier stellen sich also folgende Fragen:

 

  • Wie kann die Bereitstellung von Ausbildner:innen sichergestellt werden (fachliche Qualifikation, zeitliche Ressourcen)?

 

  • Wie kann gewährleistet werden, dass in einem Lehrbetrieb alle Kompetenzen, welche für die Ausübung des Berufs der Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz (Berufszulassung für alle Bereiche im Gesundheitswesen!) notwendig sind, gelehrt werden (vgl. derzeitige Vorgaben der Ausbildung: Praktika in unterschiedlichen Bereichen)?


Eine Evaluierung der in der Erläuterung zum Gesetzesentwurf erwähnten Ausbildung zum Fachmann/Fachfrau (FaGe) Gesundheit in der Schweiz hat gezeigt, dass fünf Jahre nach dem Berufsabschluss nur noch 26% der Befragten im erlernten Beruf arbeiten (vlg. OdA Santè).

Verfolgt die Pflegelehre das Ziel 14 bis 15-jährigen den direkten Zugang zu einem Pflegeberuf zu ermöglichen, gibt es in Österreich seit 2020 ausreichend Schulversuche, in denen Interessierte nach der 8. Schulstufe im Rahmen der Schulausbildung zusätzlich zum Schulabschluss einen Berufsabschluss in einem Pflegeberuf absolvieren können.


Gferer N. (2021) zeigt in ihrer Studie, dass derzeit 45% der Pflegepersonen in Österreich daran denken aus dem Pflegeberuf auszusteigen. Pflegende in Österreich verbleiben derzeit 6 bis 10 Jahre im Beruf (vgl. Pflege am Limit, AK Niederösterreich, 2021). Zwingend muss an einem längeren Verbleib von Pflegepersonen in ihrem erlernten Beruf gearbeitet werden. Die Ergebnisse aus der Schweiz lassen aber darauf schließen, dass die Einführung der Pflegelehre keine geeignete Maßnahme hierfür ist.


In unzähligen Studien wurden Maßnahmen identifiziert, die die Attraktivität des Pflegeberufs fördern (vgl. Ergebnisse NEXT Studie, Gferer N. (2021), BMSGPK: Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen Sonderauswertung des Österreichischen Arbeitsklima Index). Hier fordert der Berufsverband Kinderkrankenpflege eine unverzügliche Umsetzung der angeführten Maßnahmen.


In der, im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durchgeführten „Case Study zur Evaluation der GuKG-Novelle 2016" (GÖG/ÖBIG, 2021), wird in der Schlussfolgerung darauf hingewiesen, dass einer Deprofessionalisierung der Pflege entgegengewirkt werden muss.


Seit der GuKG Novelle 2016 wurden unzählige Ausbildungswege in der Pflege neu geschaffen. Maßnahmen wie die angekündigte Regelung der Sonderausbildungen wurden bisher nicht umgesetzt.


Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Österreich spricht sich deshalb strikt gegen die Einführung der Pflegelehre aus und fordert stattdessen eine umfassende Evaluierung der seit 2016 umgesetzten Maßnahmen und eine evidenzbasierte Weiterentwicklung des Pflegeberufs.

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