Empfehlung an den ÖSG

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Empfehlung des BKKÖ zur Qualitätssicherung in der Versorgungsplanung in der Kinder- und Jugendlichenpflege

Der Berufsverband Kinderkrankenpflege sieht es als seine Aufgabe die Qualität der pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien zu sichern, zu verbessern und auszubauen. Kindheit und Jugend werden in einer modernen Gesellschaft als eigenständige Lebensphasen mit spezifischen Erfordernissen anerkannt. Demzufolge benötigen Kinder und Jugendliche sowie deren Familien in der Gesundheitsversorgung speziell ausgebildetes Personal.


International besteht Konsens darüber, dass Kinder das Recht „auf Betreuung durch Personal,
das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen
und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen“ (EACH
CHARTA, Artikel 8) haben.


Speziell ausgebildetes Pflegepersonal (Kinder- und Jugendlichenpflege) muss überall dort
eingesetzt werden, wo Kinderabteilungen oder Kinderstationen betrieben werden. Ein
eventueller Personalmix mit generalistisch ausgebildeten Angehörigen des gehobenen
Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist exakt abzustimmen und hat sich an der
Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu orientieren.

Der aktuelle Strukturplan Gesundheit (ÖSG 2017) gefährdet die Qualität der pflegerischen
Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Krankenanstalten und
Rehabilitationseinrichtungen. Während im ÖSG 2010 die Qualifikation des Pflegepersonals
(Kinder- und Jugendliche) explizit ausgewiesen wurde, ist dies im ÖSG 2017 nicht mehr der
Fall. Insbesondere werden „DGKP“ (=allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege) und DKKP
(= Kinder- und Jugendlichenpflege) gleichgehalten. Es gibt somit keinen einzigen Fachbereich
in dem die Spezialisierung „Kinder- und Jugendlichenpflege“ vorgeschrieben ist.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Rechtsträger der
Gesundheitseinrichtungen wenig Interesse daran haben werden, mehr als die
Mindestanforderungen zu erfüllen. Die generalistische Ausbildung der „allgemeinen
Gesundheits- und Krankenpflege“ bereitet keinesfalls auf den beruflichen Einsatz in allen
Bereichen der Kinder- und Jugendlichenpflege vor.


Durch die Formulierungen im ÖSG 2017 ist aus unserer Sicht die Patientinnen- und
Patientensicherheit an Abteilungen für Kinder- und Jugendliche massiv gefährdet.

Der Berufsverband Kinderkrankenpflege fordert daher dringend, den ÖSG dahingehend zu
überarbeiten und zu konkretisieren. Als unverzichtbar betrachten wir eine Einbindung des
Berufsverbandes Kinderkrankenpflege in eine zeitnahe Überarbeitung des ÖSG.

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